AGB

1. Allgemeines:

1.1. Die Kunden (im Regelfall das Brautpaar – BP) beauftragen den Wedding-Planner (in Folge kurz WP) mit den im gesonderten Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. Der WP orientiert sich bei seiner Tätigkeit am Berufsbild, herausgegeben von der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe, abrufbar unter http://www.freizeitbetriebe-wien.at/weddingplanner/. Im Zweifelsfall sind die AGB und die abgeschlossenen Verträge daher im Sinne des Berufsbildes auszulegen. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistung, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von WP, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten Auftragsschreiben.

1.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch den WP. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.

1.3. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen den WP ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

1.4. Der WP kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich Befugte) erbringen

2. Leistungsgegenstand und Vollmacht:

2.1. Die Kunden beauftragen den WP mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer privaten Veranstaltung (Trauung/Verpartnerung, Hochzeitsfeier) an dem im Auftragsschreiben festgelegten Termin und Ort. Der WP kann je nach Kundenwunsch und Vereinbarung eine Voll- oder Teilorganisation übernehmen. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Auf Kundenwunsch wird der WP mit der Präsentation eines Konzepts für die Hochzeit beauftragt; ob gegen Entgelt oder unentgeltlich, ist im Einzelfall im Vorhinein zu vereinbaren. Mangels anderer Vereinbarung wird ein für die Präsentation bezahltes Entgelt gutgeschrieben, wenn auf Grund der Präsentation ein Auftrag erteilt wird. Sofern dabei nicht die Rechte am Konzept ausdrücklich übertragen werden, verbleiben diese beim WP. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist der WP bei den Erbringungen der Leistungen frei. Es steht dem WP frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen.

Von Kunden beauftragte Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Das hierfür geschuldete Entgelt wird gesondert geregelt, ansonsten steht ein angemessenes Entgelt zu. Ein dafür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

2.2. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird der WP den Ablauf der Veranstaltung und ¬ sofern beauftragt ¬ die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese ¬ allenfalls auch während der Hochzeit ¬ abändern, sofern dies dem WP zweckmäßig erscheint. Der WP obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern (Netzwerkpartner) wie Foto/Videografen, anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltungen anbieten, und deren Vorschlag an das BP, wobei der WP immer als Vermittler agiert. Insbesondere hinsichtlich des Veranstaltungsortes, Ausstattung und Styling (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden und Versendung von Einladungen wird der WP die Kunden auf Wunsch beraten. Veranstalter der Hochzeitsfeier sind die Kunden. Der WP berät das BP hinsichtlich rechtlich zu beachtender Kriterien und wird insbesondere den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung durch das BP empfehlen. Der WP übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keinerlei Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.

2.3. Der WP wird die Auswahl von Anbietern mit kaufmännischer Sorgfalt im Kundeninteresse vornehmen, soweit wie möglich Wünsche der Kunden berücksichtigen, Proben ermöglichen, Anschauungsmaterial wie Fotos oder Videos zur Verfügung stellen, sofern dies von den Kunden gewünscht und von den jeweiligen Anbietern angeboten wird.

2.4. Über Wunsch der Kunden wird der WP für Leistungen einzelner Anbieter Kostenvoranschläge (je nach Vereinbarung entgeltlich oder unentgeltlich) einholen.

2.5. Der Vertragsabschluss mit den Netzwerkpartnern erfolgt seitens der Kunden, es sei denn es wird eine andere Regelung getroffen. Bei Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und dem BP wird der WP auf die Wahrung der Interessen der Kunden achten. Der WP ist beauftragt und bevollmächtigt mit Dritten, wie etwa den oben genannten Anbietern, im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient. Der WP vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch.

2.6. Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten, Brautstrauß und Hochzeitsringen sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht.

2.7. Der WP wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen.

2.8. Der WP und die Kunden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut der WP die Kunden und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist.

3. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins:

3.1. Der WP räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen drei Tagen ab Abschluss zurückzutreten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Für den Fall eines Rücktrittes nach Ablauf dieser Frist, steht dem WP jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von 25% des vereinbarten Entgelts zu. Erfolgt ein Rücktritt bis acht Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstag, hat der WP einen Anspruch auf 50% des vereinbarten Entgelts. Erfolgt ein Rücktritt danach, steht das gesamte vereinbarte Entgelt zu. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der geeigneten Schriftform, wie E-Mail oder Brief. Bis dahin erfolgte Leistungen des WP, z.B. Beratungsgespräche, sind in vollem Umfang von den Kunden zu bezahlen.

3.2. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von WP unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. Der WP hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.

3.3. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung von WP bedürfen. In diesem Fall ist mit dem WP im Falle eines erhöhten Arbeitsaufwandes eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu treffen.

4. Gewährleistung / Haftung:

4.1. Der WP leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. Der WP schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.

4.2. Der WP leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch das BP. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Wenn der WP feststellt, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sich der WP, die Kunden zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen.

4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz-, pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des WP nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann der WP diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.

4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

5. Entgelt:

5.1. Das im Auftragsschreiben vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag. Der WP ist berechtigt, bei Auftragserteilung 33% des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen und weitere, dem Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen zu vereinbaren, wobei die letzte Vorauszahlung unmittelbar vor dem Veranstaltungstag fällig sein kann. Der Restbetrag ist unmittelbar nach Vertragserfüllung (am Tag nach der Veranstaltung) fällig. Bei sofortiger Vorauszahlung des Gesamtentgelts gewährt der WP ein Skonto von 3% vom Bruttoentgelt. Alle vom WP angebotenen und verrechneten Entgelte sind Bruttobeträge inkl. USt, oder Nettobeträge samt ausgewiesener aufgeschlagener USt.

5.2. Allenfalls auf Grund des Auftrages auflaufende Barauslagen wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte können von WP in Rechnung gestellt werden. Für allfällige vereinbarte, über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen hinausgehenden Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

6. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum:

6.1. Die Kunden willigen ein, dass der WP im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der Auftraggeber wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass der WP die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.

6.2. Die von WP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere)Verwertung, sei es zu privaten oder zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von WP zulässig.

7. Sonstiges:

7.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von WP. Gerichtsstand ist jener der Kunden.

7.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich, durch Brief, oder per E-Mail vorliegen.

7.4. Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.

7.5. Die Vertragspartner kommen überein, im Falle von nicht einvernehmlichen lösbaren Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Inhalt einvernehmlich einen neutralen, befugten eingetragenen Mediator beizuziehen, wobei die anfallenden Kosten geteilt werden.

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